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Die wichtigsten Meilensteine im Wärmeverbund

Ein Wärmeverbund ist ein langfristiges Projekt. Von der ersten Idee bis zur Umsetzung dauert es mehrere Jahre. Die Meilensteine und der Zonenplan geben Ihnen einen Überblick über den Stand des Projektes.

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  • Herbst 2026

    Weitere Wärmelieferungen zu Beginn der Heizperiode

    Dezember 2025

    Erste Wärmelieferung im KEZO-Versorgungsgebiet

    Anfang Dezember 2025 hat die Fernwärme Wetzikon einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Liegenschaften der Gubelmann Immobilien an der Kantonsschulstrasse wurden erstmals erfolgreich mit Fernwärme versorgt. Damit ist der Startschuss für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Kundschaft in Wetzikon gefallen.

    12.05.2025

    Spatenstich Energiezentrale Rapperswilerstrasse/Zone A

    Projektbeteiligte der Fernwärme Wetzikon beim Spatenstich für die Energiezentrale an der Rapperswilerstrasse und für das Leitungsnetz in der Zone A.

    24.11.2024

    Abstimmung Planungskredit Neubau KEZO

    Dem Planungskredit für den Neubau der KEZO wurde am 24. November 2024 von den Stimmberechtigten der Zweckverbandsgemeinden mit einer grossen Mehrheit von über 85 % zugestimmt. Die Fernwärme Wetzikon ist erfreut darüber, dass damit die Planung für den Neubau der Kehrichtverbrennungsanlage wie geplant weitergeführt werden kann.

    01.04.2024

    Spatenstich

    Verwaltungsrat und Projektleitung der Fernwärme Wetzikon beim Spatenstich für den Wärmeverbund Wetzikon.

    30.11.2023

    Die Fernwärme Wetzikon AG wurde gegründet

    03.09.2023

    Fernwärme Wetzikon AG kann gegründet werden

    Die Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon haben am 3. September 2023 der Verordnung über die Fernwärme Wetzikon AG zugestimmt. Damit sind nun alle Voraussetzungen für die Umsetzung der Fernwärmeversorgung in Wetzikon vorhanden und das Projekt tritt in die Realisierungsphase.

    18.06.2023

    Abstimmung der Stadt Wetzikon über den Rahmenkredit

    Die Stimmbevölkerung von Wetzikon hat dem Rahmenkredit zur Erschliessung der Fernwärme am 18. Juni 2023 mit 77.8% zugestimmt. Teil der Vorlage war die Übertragung der Kompetenz zur juristischen Umsetzung ans Parlament. Das Parlament sollte demnach über den sogenannten "Ausgliederungserlass" entscheiden können. Gegen diesen Punkt hat der Bezirksrat Hinwil wenige Tage vor der Abstimmung juristische Bedenken angemeldet. Eine zweite Abstimmung wird am 3. September 2023 stattfinden.

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