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Ihr Anschluss an den Wärmeverbund

Um Sie mit Wärme zu versorgen, wird Ihre Liegenschaft an die Fernwärmeleitung angeschlossen.

So funktioniert's

Primärseite und Hausanschluss
Die Primärseite umfasst das zentrale Fernwärmenetz sowie den Hausanschluss. Dazu gehören sämtliche Leitungen und Infrastrukturen, über die die Wärme von der Erzeugung bis zum Übergabepunkt im jeweiligen Gebäude transportiert wird.

Sekundärseite
Die Sekundärseite bezeichnet die Installation nach der Wärmeübergabestation beim jeweiligen Gebäude bzw. der Liegenschaft, also jene Komponenten, die in oder an der Immobilie installiert sind und dafür sorgen, dass die Wärme aus dem Fernwärmenetz ins interne Heizsystem gelangt. Für die Sekundärseite sind Sie zuständig.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Projekts zu gewährleisten, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung der Arbeiten an der Sekundärseite mit unserem Partner Hoval (Tel. 044 925 61 11), der für unsere Primärseite zuständig ist, sowie mit dem von Ihnen gewünschten Installationsbetrieb.

  • Anschlussleitung

    Über die Fernwärmeleitung wir die Energie an Ihre Liegenschaft geliefert.

  • Wärmeübergabestation

    In der Wärmeübergabestation wird die Energie von der Fernwärmeleitung an einen Wärmetauscher abgegeben. Von dort wird die Energie an das hausinterne Leitungssysteme übertragen und stellt diese für die Erwärmung von Brauch- und Heizwasser zur Verfügung.

  • Primärseite

    Die Primärseite umfasst die Fernwärmeleitung sowie die Übergabestation mit dem Wärmetauscher, der die erneuerbare Energie für Ihre Warmwasserversorgung und Heizungswärme an die hausinterne Wärmeversorgung überträgt.

  • Sekundärseite

    Die hausinternen Heizungsanlage muss auf ihre Eignung und den Zustand geprüfen und gegebenenfalls ersetzen werden: Beauftragen Sie eine*n Installateur*in Ihrer Wahl, um Warmwassererwärmer (Boiler), Regelungs- und Expansionsgefässe sowie Pumpen und Mischergruppe zu überprüfen.

  • Schritte und Zuständigkeiten beim Fernwärmeanschluss

    Damit Ihr Fernwärmeanschluss reibungslos realisiert werden kann, finden Sie hier alle wichtigen Schritte und Zuständigkeiten.

    Begehung Hausanschlussleitung
    • Bauliche Massnahmen definieren
    • Eckdaten & Linienführung der Leitung klären
    • Gemeinsame Definition Standort der Wärmeübergabestation (WÜST) / Hauseinführung

    Zeitfenster: ca. 12 Monate vor Realisierung
    Zuständig: Fernwärme Wetzikon AG

    Installationsanzeige

    Installationsanzeige einreichen an kundenservice@fernwaerme-wetzikon.ch. Die Installationsanzeige ist für die weitere Umsetzung zwingend erforderlich.

    Zeitfenster: 6 Monate vor Realisierung
    Zuständig: Eigentümer/Kundschaft

    Förderbeiträge

    Der Kanton Zürich richtet im Rahmen seines Förderprogramms für erneuerbare Heizungen Förderbeiträge für den Anschluss an ein Wärmenetz aus. Wenn Sie ihre Liegenschaft an die Fernwärme Wetzikon anschliessen, können Sie von diesen Förderbeiträgen profitieren.
    Bitte beachten Sie Folgendes:

    • Das Gesuch für Fördergelder muss vor Baubeginn der Wärmeübergabestation beim Kanton eingereicht werden.
    • Wenn alle Unterlagen korrekt eingereicht und die Förderbedingungen erfüllt sind, spricht der Kanton eine Förderzusicherung aus. Diese ist 2 Jahre lang gültig.
    • Bei einer Verzögerung des Fernwärmeanschlusses kann eine Verlängerung um maximal ein halbes Jahr beantragt werden.
    • Sollte diese Frist nicht ausreichen, kann das Gesuch erneut eingereicht werden.
    • Falls während der Laufzeit der Förderzusicherung die Förderbeiträge des Kantons erhöht würden, kann das Gesuch zurückgezogen und neu eingereicht werden. Dadurch kann von den höheren Fördergeldern profitiert werden und die Fördergeldzusicherung gilt ab dem neuen Einreichungsdatum wiederum für zwei Jahre.
    • Nach der Erstellung des Anschlusses sind die notwendigen Dokumente einzureichen. Sobald alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, erfolgt die Auszahlung der Fördergelder.

    Kantonalen Förderbeitrag beantragen

    Weiterführende Informationen zum Förderprogramm des Kantons

    Das Gesuch für die Fördergelder verlangt eine Bescheinigung Wärmeenergie. Bitte fügen Sie diese dem Antrag bei.

    Zuständig: Eigentümer/Kundschaft

    Leitungs- und Tiefbau

    Sobald die Fernwärmeleitung vor Ihrer Liegenschaft verlegt ist, kann die Hausanschlussleitung in Ihren Keller gezogen werden. Für die Tiefbauarbeiten inkl. Kernbohrung benötigen wir 2-3 Wochen.

    Zuständig: Fernwärme Wetzikon AG

    Wärmeübergabestation

    Nun kann in Ihrem Keller die Wärmeübergabestation installiert und mit der Hausanschlussleitung verbunden werden. Dazu beauftragen wir einen lokalen Installateur und übernehmen die Terminkoordination.

    Zuständig: Fernwärme Wetzikon AG

    Anschluss Sekundärseite

    Anschliessend beauftragen Sie Ihren Installateur mit der Montage der Heizung an die Wärmeübergabestation. Mit der Inbetriebnahme bekommen Sie erneuerbare Energie geliefert.

    Zuständig: Eigentümer/Kundschaft

    Inbetriebnahme

    Erfolgt durch Fernwärme Wetzikon AG

    Heizungskeller mit Wärmeübergabestation.

    Kontaktieren Sie uns

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Wärmeverbund Wetzikon.

    Kundenservice Fernwärme Wetzikon AG

    043 477 31 71 kundenservice@fernwaerme-wetzikon.ch Anschluss prüfen

    Kontakt aufnehmen

    Teilen Sie uns mit, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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